Die zulässige technische Bereinigung der Offerten kann unter Umständen zusätzliche Abklärungen bei einzelnen Anbietern erforderlich erscheinen lassen. Die Vergabestelle ist daher befugt, im Rahmen einer Offertbereinigung bei den Anbietern Rückfragen zu machen, ohne sich allein deswegen bereits dem Vorwurf 2004 Submissionen 237