Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 19. März 2004 in Sachen ARGE W. gegen Regierungsrat. Aus den Erwägungen I. 4. Praxisgemäss sind die vollständigen Verfahrensakten beigezogen worden. Die Vergabestelle hat die zusammen mit der Vernehmlassung eingereichten Unterlagen über weite Strecken als im Sinne von § 2 und 20 Abs. 3 SubmD vertraulich bezeichnet, so insbesondere die Offerten, technische Beschreibungen und Bauprogramme. Die Beschwerdeführerinnen haben vom Inhalt dieser