Missbrauch des Ermessens. Wie eine Bewertungsskala hinsichtlich der Angebotspreise festzulegen ist, lässt sich nicht in allgemeingültiger Weise bestimmen, sondern hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine (submissions)rechtliche Vorgabe, eine Bewertungsmethode zu verwenden, die auf einer Nullbewertung des teuersten Angebots beruht, besteht nicht (VGE III/76 vom 23. September 2002 [BE.2002.00247] in Sachen Sch. AG, S. 10).