minierung verpflichteten Wettbewerb nicht vereinbaren. Wenn Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet sein sollen, ist die (verbindliche) Bekanntgabe der Entscheidkriterien (Eignung und Zuschlag) bereits mit der Aufforderung zur Offertstellung unverzichtbar (AGVE 1997, S. 357; Hubert Stöckli, in: BR 2000, Anmerkung zu S45-S46, S. 130). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts gilt das Erfordernis der rechtzeitigen Bekanntgabe der Zuschlagskriterien deshalb auch bei im freihändigen Verfahren mit mehreren Anbietern erfolgenden kommunalen Vergaben, die nach § 5 Abs. 1 lit. d SubmD nicht dem Submissionsdekret unterstehen.