Mobiles Klassenzimmer mit den entsprechenden Spezifikationen beigefügt, die spezifisch auf die beiden unterschiedlichen Plattformen ausgerichtet waren. Die Vergabebehörde bestreitet nicht, dass die beiden Leistungsverzeichnisse für die Macintosh-Produkte einige fehlerhafte Angaben in Bezug auf die Spezifikationen enthielten (z.B. 17"-TFT-Flachbild- schirm statt 17"-Röhrenmonitor beim Power PC G4 1, interne Diskettenlaufwerke bei Macintosh weder vorhanden noch einbaubar), die so nicht lieferbar sind und folglich in der verlangten Form auch nicht offeriert werden konnten. Diese Fehler waren indessen für die Anbieter der entsprechenden Produkte klar erkennbar.