Welche Anforderungen an den Inhalt und an den Präzisierungs- und Detaillierungsgrad eines Ausschreibungstextes zu stellen sind, damit ein ordnungsgemässes Offerieren möglich ist, lässt sich nicht verallgemeinern, sondern hängt vor allem auch von der Art des zu vergebenden Auftrags ab (AGVE 1998, S. 411 f.). b) Nicht beanstanden lässt sich der Entscheid der Vergabebehörde, sich nicht bereits vor Durchführung des Submissionsverfahrens auf ein bestimmtes Betriebssystem festzulegen, sondern die Plattformwahl (Microsoft Windows XP oder Apple OS X) im Pflichtenheft offen zu lassen und Offerten für beide Systeme zuzulassen. Voraussetzung war gemäss Pflichtenheft lediglich, dass der