ebenso hat sie die Abrechnung und Bezahlung sämtlicher Sozialabgaben bzw. Sozialversicherungsbeiträge bejaht. Was die finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. die Kreditwürdigkeit der Beschwerdegegnerin anbelangt, ist diese von der Vergabestelle zwar nicht näher geprüft worden, vorgesehen ist aber, mit dem Werkvertrag eine Vertragserfüllungsgarantie in Form einer Solidarbürgschaft einer von der Bauherrschaft anerkannten Bank oder Versicherungsgesellschaft einzufordern. Eine Erfüllungsgarantie (nach Art. 111 OR) ist in den Ausschreibungsunterlagen zwar lediglich für Aufträge über Fr. 200'000.-- ausdrücklich vorgesehen.