So ist u.a. nicht klar, was mit den Begriffen "Informatikprojekte" und "strategische Anschaffungen" genau gemeint ist. Ferner fehlt auch eine Regelung für Fälle, in welchen es zu Überschneidungen kommt. Gerade bei der vorliegenden Vergabe, welche Elemente eines Informatikprojekts und Informatikanschaffungen umfasst, lässt sich die Frage nach der zuständigen Instanz nicht eindeutig beantworten. Eine solche Regelung vermag den Anforderungen an ein Reglement i.S.v. § 39 Abs. 3 GG nicht zu genügen. Es fehlt daher auch eine 2004 Submissionen 221