Danach ist für Informatikprojekte (Vorprojekt, Konzept, Evaluation, Kauf/Entwicklung) der Informatik-Lenkungsausschuss zum Entscheid zuständig. Es stellt sich mithin die Frage, ob die mit Beschluss vom 4. Mai 1998 genehmigte Aufgaben- und Kompetenzverteilung den Anforderungen an ein Reglement i.S.v. § 39 Abs. 3 GG genügt. b) Zunächst ist festzustellen, dass bei den hier zu vergebenden Leistungen für den Aufbau und Betrieb des GIS durchaus von einem Informatikprojekt gesprochen werden kann, geht es doch vorab um das Erfassen und Verwalten von Daten. Anderseits umfasst die Vergabe auch den Aufbau eines Netzwerks und das Bereitstellen von Softwarelizenzen.