siehe erwähntes Merkblatt der Gemeindeabteilung, S. 5). Diese Frist wurde mit Schreiben der Beschwerdeführer an den Stadtrat Aarau vom 21. Juni 2004, in welchem um Zustellung einer förmlichen Verfügung der Vergabestelle (Stadtrat Aarau) ersucht wurde, und auch mit der rechtzeitigen Anhebung der Beschwerde an das Verwaltungsgericht gewahrt (siehe § 23 SubmD i.V.m. § 31 VRPG und § 83 Abs. 1 ZPO). c)