mit Beschluss vom 4. Mai 1998 Entscheidbefugnisse an den Infor- matik-Lenkungsausschuss übertragen. Es handelt sich nicht um eine der erwähnten eigenständigen Kommissionen, weshalb § 39 GG grundsätzlich Anwendung findet. b) § 39 GG war im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Informatik-Lenkungsausschuss und der Eröffnung der Verfügung durch das Stadtbauamt Aarau am 10. Juni 2004 bereits in Kraft (siehe vorne Erw. a; AGS 2003, S. 299 ff.).