Betroffene, dass sie mit der Verfügung dieser Stelle nicht einverstanden sind, entscheidet der Gemeinderat selber. Die Erklärung ist innert 10 Tagen nach Zustellung der Verfügung schriftlich beim Gemeinderat einzureichen (§ 39 Abs. 2 GG). Die Einzelheiten der Delegation sind vom Gemeinderat in einem Reglement festzulegen (§ 39 Abs. 3 GG). Eine Anzeige an den Gemeinderat genügt, damit dieser einen neuen erstinstanzlichen, beschwerdefähigen Entscheid fällt. Die bestrittene Verfügung der mit der Aufgabe betrauten Stelle fällt ohne weiteres dahin.