1. Die Beschwerdeführer sind vorab der Auffassung, die ihnen vom Stadtbauamt Aarau eröffnete Verfügung vom 10. Juni 2004 betreffend ihren Ausschluss bzw. die Zuschlagserteilung an die P./K. sei aufzuheben, da sie nicht vom Stadtrat Aarau erlassen worden sei. Eventualiter wird die Feststellung der Nichtigkeit der angefochtenen Verfügung verlangt. Zum Vorwurf der fehlenden Zuständigkeit hält der Informatik- Lenkungsausschuss fest, der Stadtrat Aarau habe am 4. Mai 1998 eine neue Aufgaben- und Kompetenzverteilung im Informatikwesen gutgeheissen und die Entscheidbefugnis bei Informatikprojekten dem Informatik-Lenkungsausschuss übertragen.