2/b) kann somit auf vier vergleichbaren Landwerten basieren. Die beiden Werte aus den Gemeinden Dintikon und Hunzenschwil von Fr. 240.-- /m2 bzw. Fr. 250.--/m2 sind dabei bereits anhand von Vergleichspreisen in den betreffenden Gemeinden selber auf den Stichtag hochgerechnet. Bei den beiden Werten aus den Gemeinden Niederlenz (Veräusserungsdatum: 12. Juni 1986) und Seon (Veräusserungsdatum: 6./15. Januar 1988) rechtfertigt es sich, die Extrapolation aufgrund der allgemeinen Preissteigerung vorzunehmen, welche im damaligen Zeitraum bei den Industrielandpreisen zu verzeichnen war.