nennenswert aus, weil der Schiesslärm erfahrungsgemäss grösstenteils ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten anfällt. c) aa) Bereits die Schätzungskommission hat für die Jahre 1986 bis 1989 Industrielandpreise in den vier Gemeinden Dintikon, Hunzenschwil, Schafisheim und Seon erhoben. Das Verwaltungsgericht hat seinerseits von den Gemeinden Birr, Brunegg, Dintikon, Egliswil, Hendschiken, Hunzenschwil, Lenzburg, Lupfig, Mägenwil, Mö- riken-Wildegg, Othmarsingen, Rupperswil, Schafisheim und Seon die vollständigen Grundstücksmutationen in der Industriezone im Zeitraum vom 1. Juni 1986 bis 30. Juni 1989 einverlangt.