Zu berücksichtigen ist ferner, dass die dienstbarkeitsvertraglich gesicherte Möglichkeit zur Realisierung eines Bahnanschlusses den Wert von Industrieland eher erhöht. Vernachlässigbar ist dagegen - entgegen der Meinung der Schätzungskommission -, dass auf der westlich angrenzenden Parzelle Nr. 666 eine Schiessanlage betrieben wird; auf eine Industriebaute wirkt sich deren Konfliktpotential schon deshalb nicht 2004 Enteignungsrecht 213