sorgfältig untersucht werden; sie können nur insoweit zur Entschädigungsbestimmung verwendet werden, als dem Vertragsabschluss nicht - wie etwa bei Verkäufen unter Verwandten sowie bei Arrondie- rungs- und ausgesprochenen Spekulationskäufen - unübliche Verhältnisse zu Grunde liegen. Nur wenn überhaupt keine Vergleichspreise vorhanden sind, dürfen sich die Schätzungsbehörden auf die ausschliessliche Anwendung von Methoden beschränken, die - wie die Lageklassemethode oder die Methode der Rückwärtsrechnung - auf blosse Hypothesen abstellen, auf heute nicht mehr durchwegs 2004 Enteignungsrecht 207