Die Neuerungen betreffen im Wesentlichen den Verzicht auf die dreispurige Verkehrsführung im nördlichen offenen Abschnitt, die Tieferlegung der Aarebrücke um ca. 0.8 bis ca. 5 m sowie die Umgestaltung der Spange beim Anschluss der Bibersteinerstrasse in einen Kreiselknoten. Zudem wird die Nivellette im Bereich des Staffeleggtunnels um bis zu 7 m abgesenkt, was wiederum die Verlegung des Südportals um ca. 100 m gegen die Bibersteinerstrasse hin bedingt. Dies sind substantielle Verbesserungen, welche es rechtfertigen, die Geltungsdauer beginnend mit der formellen Rechtskraft des Projektände- 204 Verwaltungsgericht 2004