V/2.2 des Richtplantextes). Ungeachtet dessen, dass das Bauprojekt formell nicht befristet ist, bestehen also wirksame politische Instrumente, um zu verhindern, dass ein Bauprojekt verwirklicht wird, das dem politischen Willen (oder der Rechtslage) nicht mehr entspricht. 2004 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 203