Auf der andern Seite unterliegt das öffentliche Baurecht nicht selten starken Änderungen. Aus der Sicht der Öffentlichkeit besteht daher das Bedürfnis, nach einer bestimmten Zeit Klarheit darüber zu haben, ob das Bauvorhaben verwirklicht wird oder nicht bzw. ob es wieder frei, d.h. ohne Bindung an die engen widerrufsrechtlichen Schranken, beurteilt werden darf; es geht im Wesentlichen darum, zu erfahren, ob Infrastruktur und Umwelt bewilligungsgemäss beansprucht werden oder ob die Kapazität wieder für andere Bauwillige frei wird. Analog sind in der Regel die Interessen der Nachbarn gelagert;