50 Geltungsdauer von Bauprojekten im Sinne von § 95 BauG. - Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung im Gesetz (Erw. 3/a). - Verneinung der Anwendung von § 65 Abs. 1 BauG auf ein kantonales Strassenbauprojekt aufgrund der wörtlichen, systematischen und teleologischen Auslegung (Erw. 3/b). - Geltungsdauer bei Projektänderungen, welche einer erheblichen Projektverbesserung oder –optimierung dienen (Erw. 3/c). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 18. Mai 2004 in Sachen S. gegen Regierungsrat. Aus den Erwägungen