Aus dem Jahre 1987 stammte sodann der Gestaltungsplan "Dorfkern" mit Spezialbauvorschriften. Im Nachgang zum Inkrafttreten des BauG am 1. April 1994 nahm die Gemeinde ab 1995 die Revision des erwähnten Planungswerks in Angriff. Dabei ging es klarerweise nicht um die integrale und umfassende Schaffung einer neuen Ordnung. Vielmehr nahm die Gemeinde neben formellen Anpassungen an das neue kantonale Recht kleinere materielle Änderungen der BNO vor mit dem Ziel, die Siedlungsqualität zu erhalten und eine landsparende Nutzung der Bauzonen zu ermöglichen;