1. Die Beschwerdeführerin beabsichtigt, auf der Parzelle Nr. 1413 drei freistehende Einfamilienhäuser zu erstellen. Das Baugrundstück liegt an einem Hang mit Nord-Süd-Neigung. Das Bauprojekt sieht quer zum Hang angeordnete Satteldächer mit einer Dachneigung von 36° bzw. 37° vor. Geplant sind bei allen drei Häusern zudem Giebellukarnen mit einer Dachneigung von 45°. Die Ausnützungsziffer beträgt 0.398. 2. a) Die Parzelle Nr. 1413 liegt gemäss dem geltenden Bauzonenplan der Gemeinde Biberstein vom 12. Dezember 1997 / 8. September 1998 in der Wohnzone A (WZA). In dieser Zone sind Wohnbauten zugelassen;