48 Ausnützungsziffer (§ 9 Abs. 2 ABauV). - Die Aussenterrasse eines Restaurants ohne Seitenwände und Dachkonstruktion stellt keine anrechenbare Geschossfläche dar. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 6. November 2003 in Sachen H. gegen Baudepartement. Aus den Erwägungen