Dies bedingt insoweit eine Auseinandersetzung mit der Variante "Wald". Zusätzliche Bedeutung gewinnt diese Prüfung noch deswegen, weil nicht ganz klar geworden ist, ob sich der Regierungsrat auf eine blosse Rechtskontrolle zurückgezogen hat; einerseits wird festgestellt, dem Regierungsrat obliege auch die Ermessenskontrolle, 186 Verwaltungsgericht 2004