47 Kognition bei der Überprüfung kantonaler Strassenbauprojekte (Art. 33 Abs. 3 lit. b RPG). - Dem Verwaltungsgericht steht gegenüber dem regierungsrätlichen Genehmigungsentscheid die volle Überprüfung zu; dazu gehört die Beurteilung der Frage, ob das Planungsermessen richtig und zweckmässig ausgeübt worden ist (Änderung der Rechtsprechung). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 14. April 2003 in Sachen D. gegen Regierungsrat. Aus den Erwägungen