Dieses ganze Prozedere erfordert unbestrittenermassen einen grösseren Zeitbedarf, wobei stets auch die Ergreifung von Rechtsmitteln einkalkuliert werden muss. Geht man - in einer optimistischen Betrachtungsweise - davon aus, dass Friktionen irgendwelcher Art ausbleiben, werden die Beschwerdegegner frühestens Mitte 2005 mit ihrem Bauvorhaben beginnen können. ee) Die entscheidende Frage geht nach dem Gesagten dahin, ob die Erschliessungsvariante der Beschwerdegegner eine ungünstige Präjudizierung der künftigen Strassenplanung zur Folge hat oder nicht (vorne Erw. b/cc). Die Präjudizierungsfrage kann sich dabei unter zwei Aspekten stellen: