Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde die Federführung auch für diesen Sondernutzungsplan übernimmt. dd) Selbst wenn die Gemeinde nunmehr im Zusammenhang mit dem Ausbau bzw. der Weiterführung des Wegs Nr. 6 eine aktive Rolle spielt, erscheint es verständlich, dass die Beschwerdegegner angesichts des mutmasslichen Zeithorizonts für die Realisierung der gemeinderätlichen Erschliessungsvariante den Weg über den Anschluss auch der zweiten Bautiefe der Parzelle Nr. 136 direkt an die Schwabistalstrasse suchen wollen. Der Erschliessungsplan "Schwabistal" steckt noch in der Vorprüfung beim Baudepartement und wird sicher nicht vor 2005 rechtskräftig.