"Schwabistal" sollen nämlich zur Erschliessung der Parzellen Nrn. 136 (nördliche Bautiefe), 1443, 134 (nördliche Bautiefe) und 1322 (südlicher Teil) maximal drei Bachübergänge mit je 6.0 m Breite erstellt werden. Gemäss der Legende ("Genehmigungsinhalt") sind für die detaillierte Festlegung der Übergänge Spezialvorschriften erforderlich, und diese sind mit dem Gestaltungsplan zu schaffen. Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde die Federführung auch für diesen Sondernutzungsplan übernimmt.