Diesbezüglich ist nun in der Zwischenzeit offenbar ein Sinneswandel eingetreten. Wie der Gemeindeammann an der Augenscheinsverhandlung ausführte, hat die Gemeinde vor, die Erstellung des noch fehlenden Teilstücks des Wegs Nr. 6 (Hirziweg) bis zur Suhregasse an die Hand zu nehmen, sobald der im Entwurf vorliegende Erschliessungsplan "Schwabistal", der den kommunalen Überbauungsplan "Schwabistal" vom 15. Dezember 1972 / 15. September 1976 ersetzen soll, rechtskräftig sei. Die Beschwerdegegner müssten somit nicht mehr im erwähnten Sinne Privaterschliessung betreiben.