Der Gemeinderat hat den Beschwerdegegnern ursprünglich signalisiert, dass zur Zeit kein öffentliches Interesse an der Planung und am Bau einer rückwärtigen Erschliessung der Parzellen Nrn. 136 und 1443 bestehe und die Gemeinde auch nicht über entsprechende Kredite verfüge; es bleibe der Bauherrschaft überlassen, diese Arbeiten auf eigene Kosten zu veranlassen. Diesbezüglich ist nun in der Zwischenzeit offenbar ein Sinneswandel eingetreten.