schliessen. Zu diesem Zwecke ist geplant, östlich der Gebäude Nrn. 493 und 1442 auf der ebenfalls ihnen gehörenden Parzelle Nr. 1692 und auf der Parzelle Nr. 136 von der Schwabistalstrasse her einen T-förmigen Erschliessungsweg anzulegen. Dabei würde die bestehende Zufahrt auf der Parzelle Nr. 1692 benutzt, und lediglich das parallel zur Schwabistalstrasse verlaufende östliche Teilstück käme auf die Parzelle Nr. 136 zu liegen. Der Weg wäre gesamthaft rund 64 m lang sowie 5 m breit und wiese auf dem ersten Teilstück ein Gefälle von 5 bzw. 15% auf. b) (...). 2. a) Streitig ist, ob die Beschwerdegegner das im Vorentscheidsgesuch zum Ausdruck kommende Erschliessungskonzept rea-