§ 1 Abs. 1 VRPG u.a. das einzelne Gemeinderatsmitglied) ist nun aber von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen in Streitsachen, in denen Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten, deren Verwaltungsorganen er oder 2004 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 171