plan Nr. 976-05 B vom 12. Dezember 2001 (letztes Revisionsdatum) nicht mehr; die Lärmfachleute gehen hier zwar davon aus, dass eine beträchtliche Hinderniswirkung vorhanden ist, doch ist anderseits zu bedenken, dass bereits die Möglichkeit einer Beeinträchtigung legitimationsbegründend ist, und eine solche Möglichkeit kann angesichts der topographischen Verhältnisse nicht verneint werden. Auch das südwestlich der Leichtathletik-Anlage neu geplante Retentionsbecken mit einem Volumen von 530 m3 ist für benachbarte Grundeigentümer und Anstösser des Pflanzerbachs keineswegs ohne Bedeutung. Mögliche zusätzliche Beeinträchtigungen sind jedenfalls nicht auszuschliessen.