gegnerin vom 4. Dezember 2002 beigelegte Datenblätter zum Schiessbetrieb, anderseits um Auskünfte der Abteilung für Umwelt. Das rechtliche Gehör dient einerseits der Sachaufklärung und stellt anderseits ein persönlichkeitsbezogenes Mitwirkungsrecht beim Erlass eines Entscheids dar, der in die Rechtsstellung des Einzelnen eingreift;