Aus den Erwägungen 1. a) (...) b) Ferner beanstanden die Beschwerdeführer, dass sich der vorinstanzliche Entscheid auf Eingaben abstütze, die ihnen vorenthalten worden seien; einerseits geht es um der Eingabe der Beschwerde- 2004 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 159