Dieses Baugesuch lag vom 26. Juli bis zum 16. August 2002 öffentlich auf. Während der Auflagefrist erhoben die Eheleute H. Einsprache, in welcher sie die Abböschung des Terrains auf das ursprünglich gewachsene Niveau verlangten. Der Gemeinderat beschloss am 21. Oktober 2002: "1. Das Baugesuch wird auf Grund der Erwägungen abgewiesen. 2. Das Terrain gegen Parzelle 1213 (Grenze Nordwest) ist bis 31. März 2003 im Verhältnis 2:3 abzuböschen. (...)" B. Das Baudepartement wies eine Verwaltungsbeschwerde der Eheleute S. ab, soweit es darauf eintrat.