Abböschungspflicht durchzusetzen. In der Folge forderte der Gemeinderat die Eheleute S. mit Beschluss vom 8. Juli 2002 auf, bis zum 31. Oktober 2002 die Terrainabböschung im Verhältnis 2:3 (Höhe:Breite) vorzunehmen oder bis zum 15. August 2002 ein Baugesuch für die vorgenommene Terrainveränderung bzw. für eine Stützmauer einzureichen. b) Die Eheleute S. entschieden sich hierauf für die zweitgenannte Variante und reichten dem Gemeinderat am 12. Juli 2002 ein nachträgliches Baugesuch für die Terraingestaltung gegenüber der Parzelle Nr. 1213 ein. Dieses Baugesuch lag vom 26. Juli bis zum 16. August 2002 öffentlich auf.