führte an der Orientierungsversammlung vom 2. Dezember 1998 hiezu aus, dass er sich bei seinen verschiedenen Begehungen ein Bild über die hier "zugängliche Grünlandvegetation, welche seinen Niederschlag auf der vorliegenden Vegetationskarte gefunden habe", verschafft habe. Auf dieser Karte sei ersichtlich, wo die Arten, die der Kanton als typische Arten von geschützten, trockenen Lebensräumen bezeichnet, vorkommen. Es würden sich aber auch Arten finden, die gemäss Naturschutzverordnung geschützt seien. Es könne somit parzellenscharf ausgesagt werden, wo was vorkomme resp. wo sich die als schützenswert bezeichneten Grünlandtypen befänden.