41 Nutzungsplanung; Allgemeine Grundsätze der Rückweisung bei unvollständiger Sachverhaltserhebung (§ 58 VRPG). - Ist die Interessenausübung der Beschwerdeinstanz, insbesondere hinsichtlich der kantonalen Interessen, nicht überprüfbar, ist die Beschaffung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die kantonalen und überregionalen Interessen der Beschwerdeinstanz zu überlassen. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 23. November 2003 in Sachen R.E. gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 17. Mai 2000. Aus den Erwägungen