142 Verwaltungsgericht 2004 40 Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG). - Bei bestimmten Sachverhalten besteht ein schutzwürdiges Interesse für den Antrag des Steuerpflichtigen, die Steuerveranlagung sei zu seinen Ungunsten abzuändern (Erw. 2/a). vgl. AGVE 2004 68 271 2004 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 143 IV. Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 41 Nutzungsplanung; Allgemeine Grundsätze der Rückweisung bei unvoll- ständiger Sachverhaltserhebung (§ 58 VRPG). - Ist die Interessenausübung der Beschwerdeinstanz, insbesondere hin- sichtlich der kantonalen Interessen, nicht überprüfbar, ist die Beschaffung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die kantonalen und überregionalen Interessen der Beschwerdeinstanz zu überlassen. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 23. November 2003 in Sa- chen R.E. gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 17. Mai 2000. Aus den Erwägungen 6. d) Kommt das Verwaltungsgericht zum Ergebnis einer un- vollständigen oder unzureichenden Sachverhaltsabklärung, kann es entweder selbst urteilen oder die Sache zum Erlass eines neuen Ent- scheides an die Vorinstanz zurückweisen (§ 58 VRPG). Die Frage, welches Vorgehen gewählt werden soll, ist nach der Praxis auf Grund einer Interessenabwägung zu entscheiden, wobei namentlich die Rechtsschutzbedürfnisse der Betroffenen, funktionelle bzw. institu- tionelle Überlegungen sowie die Interessen an einem raschen Ent- scheid und jene der Prozessökonomie von Bedeutung sein können (AGVE 2002, S. 285 ff.; AGVE 1994, S. 186 f.; AGVE 1985, S. 325 f.; VGE IV/67 vom 13. November 2001 [BE.1996.00284] in Sachen B., S. 18). Das Verwaltungsgericht hat in den Fällen H. und E. ein Gutachten mit den notwendigen Sachverhaltsabklärungen sowie der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit und des Schutzumfangs einge- holt (AGVE 1998, S. 274 ff.; VGE III/66 vom 12. Mai 1999 [BE.1996.00144] in Sachen P.). In andern Fällen der unzureichenden Sachverhaltsabklärung wurde das Verfahren an die Vorinstanz oder