Steuerrechnung der Veranlagung Liquidationsgewinn 1993 momentan sistiert (worden), damit die Zinspflicht nicht weiterläuft, da der Pflichtige sich weigerte die definitive Rechnung in der Höhe von Fr. 156'430.-- trotz Gesetzgebung zu begleichen". Zu diesem Zeitpunkt sei der Ausgang des Einspracheverfahrens noch ungewiss gewesen. Es sei den Beschwerdeführern und insbesondere ihrem Vertreter bewusst gewesen, "dass dieser durch das Steueramt vorgenommene Akt keine Behandlung der Einsprache war, sondern unter anderem lediglich ein Entgegenkommen seitens der Amtsstelle. Die Zustellung der diesbezüglichen Korrektur erfolgte lediglich an den Pflichtigen zur Kenntnisnahme."