Zwischen Aufwendung und Geschäftsbetrieb hat ein objektiver, sachlicher (Kausal-) Zusammenhang zu bestehen. Ob die Aufwendungen im konkreten Fall wirklich notwendig bzw. von wirtschaftlichem Nutzen waren, ist dagegen nicht entscheidend. Es geht nicht darum, die Zweckmässigkeit und Angemessenheit geschäftlicher Ausgaben zu überprüfen und ungünstige geschäftliche Dispositionen steuerlich zu "sanktionieren". Die Steuerbehörde darf bei ihrer Beurteilung nicht in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingreifen und ihr eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen der Geschäftsführung stellen (StE 2003, B 72.14.2 Nr. 31; AGVE 1978, S. 351; VGE II/48 vom 2. Juli 2003 [