besondere bei potentiellen Grundstückkäufern anerkannt. Während das KStA ursprünglich die Ansicht vertrat, "psychologische Auswirkungen" seien bei Grundstückschätzungen kein wertmässig messbarer Indikator, anerkannte es an der Verhandlung die Notwendigkeit von deren Berücksichtigung, aber innerhalb des Bewertungssystems. 3. b) Das KStA hält zu Recht fest, dass bei der Grundstückbewertung angestrebt werden muss, ein detailliert ausgestaltetes Programm mit genügend feiner Rasterung zu verwenden, um möglichst objektive, nachvollziehbare Schätzwerte zu ermitteln, die von den betroffenen Grundeigentümern akzeptiert werden.