Hinweis auf BGE 100 Ib 194 ff.; 109 Ib 301). e) Das Bundesgericht hat somit eine Werteinbusse von Grundstücken einerseits durch tatsächlich einwirkende elektromagnetische Immissionen, deren Ermittlung, Begrenzung und Beurteilung heute in der auf den 1. Februar 2000 in Kraft getretenen NISV geregelt ist, und andererseits durch die rein psychologischen Auswirkungen ins- 132 Verwaltungsgericht 2004