aa und bb) von rund Fr. 55'000.-- eingeschlossen - zu einem steuerlichen Verkehrswert von Fr. 725'022.--, was angesichts der über die elektromagnetischen Immissionen hinaus bestehenden psychologischen Auswirkungen des markant hinter dem Haus stehenden Hochspannungsmasts samt Leitung und deren gewöhnungsbedürftiger, nicht ins ländliche Umfeld passender optischen Wirkung nach Einschätzung der Vorinstanz nicht dem marktkonformen Wert entsprach (weshalb sie den streitigen Pauschalabzug von 15 % auf Fr. 616'268.-- vornahm). 2004 Kantonale Steuern 131