SR 814.710] vom 23. Dezember 1999) ausgesetzt sei. Dass die Strahlung teilweise durch das Gebäude absorbiert wird, dürfte für den Mieter eine untergeordnete Rolle spielen. Mit Blick auf die Gesamtsituation setzte die Vorinstanz deshalb unter dem Kriterium "Immissionen" zusätzlich den Punkt "nichtionisierende Strahlung" mit der Note 1 (sehr schlecht) ein und reduzierte dadurch bei der Bewertung der Wohnlage die Punktzahl 130 Verwaltungsgericht 2004