Dem KStA ist beizupflichten, dass die Regeln über die Grundstücksbewertung erlauben sollen, im Rahmen dieses Systems zu angemessenen Schätzungen zu gelangen. Der Umstand allein, ob Korrekturen innerhalb oder ausserhalb des Systems erfolgen, ist aber nicht entscheidend. Die Gemeindeschätzungskommission hatte offenkundig gleich wie das Steuerrekursgericht das Bedürfnis, das als übersetzt empfundene Resultat zu korrigieren. Dazu setzte sie den Landwert "ermessensweise" mit bloss Fr. 70'000.-- ein. Dieser Pauschalbetrag ist in keiner Art und Weise begründbar und nachvollziehbar, er ist offensichtlich und in willkürlicher Weise zu tief (vgl. auch hinten, Erw.