Er erübrige sich, da die Vorinstanz die elektromagnetischen Immissionen bzw. die gedämpfte Nachfrage nach Objekten in der Nähe von Starkstromleitungen bei der Mietwertberechnung und auch beim Landwert in die Gesamtbewertung des Grundstücks habe einfliessen lassen. Die bisher gebräuchlichen Bewertungsmethoden würden durch Ermessens-Pau- schalabzüge für einen in Franken nicht messbaren Indikator "psychologische Auswirkungen" ganz grundsätzlich hinterfragt bzw. müssten aufgegeben werden; psychologisch bedingte Mehrwerte (z.B. bei Seesicht) wären dann konsequenterweise mit einem pau- 2004 Kantonale Steuern 129