33 Grundstückschätzung. - Die Berücksichtigung von Nachteilen (hier: Hochspannungsleitung und -mast) hat, soweit möglich, innerhalb des Bewertungssystems zu erfolgen. Nur wenn dies für eine korrekte Schätzung nicht ausreicht, ist ein pauschaler Abzug angezeigt. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 10. März 2004 in Sachen Kantonales Steueramt gegen Steuerrekursgericht und H.B. Aus den Erwägungen